Verhaltenskodex / Code of Conduct

Die Ferrum Edelstahlhärterei Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sich, als mittelständisches Unternehmen, seiner Verantwortung gegenüber ökologischen, sozialen und ethischen Grundprinzipien bewusst und stellt sich als gesamtes Unternehmen den Herausforderungen der Zukunft.

Wir sind bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und zu verbessern.

Im nachfolgendem Verhaltenskodex legen wir, mitsamt unseren Führungskräften und Mitarbeitenden, die an uns geltenden und selbstgestellten Ansprüche offen.

Nur durch die konsequente und verantwortungsvolle Erfüllung, der in diesem Code of Conduct festgelegten Prinzipien, stellen wir das angestrebte nachhaltige Wachstum des Unternehmens sicher. Dieses stellen wir mit den Visionen „CO2 neutralste Härterei in Ostwestfalen-Lippe (2040)“ und „Langfristiger Unternehmenserfolg, Schutz und Erneuerung der Umwelt durch modernste, umwelt- und ressourcenschonende Technologien (2050)“ dar.

Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes verfolgen wir das Ziel dieser Grundprinzipien nicht nur bei uns selbst, sondern auch bei jeglichen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kund*innen und Lieferant*innen und fordern unsere Vertragspartner*innen dazu auf, die Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex ́ ebenfalls als Standards und allgemein gültige Prinzipien für jedes geschäftliche Vorgehen zu verstehen.

Dieser Verhaltenskodex stützt sich dabei auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie u.a. die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation, als auch den Global Compact der Vereinten Nationen und die 17 Sustainable Development Goals.

Basierend auf diesen Gesetzen und Vorschriften befolgen wir das Legalitätsprinzip und handeln stets nach den vorgegebenen Richtlinien, Anweisungen und Vorgaben.

„Fairness gegenüber Partner*innen bestimmt unser Handeln in jeder Zusammenarbeit.“

I. Ethisches Geschäftsverhalten

  • Einhaltung Gesetze/Menschenrechte
  • Faire Geschäftsbedingungen
  • Vertraulichkeit/Datenschutz
  • Integrität/Vermeidung von Bestechung/Korruption/Interessenskonflikten
  • Konfliktmaterial

Nationale Gesetze sowie anerkannte Standards und Leitlinien halten wir stets ein, insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Konventionen der United Nations Organisation sowie Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO).

Fairness gegenüber Partner*innen bestimmt unser Handeln in jeder Zusammenarbeit.

Von unseren geschäftlichen Kontakten und Geschäftspartnerschaften erwarten wir, dass die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs einzuhalten sind und sie ihre Verantwortung bewusst wahrnehmen.

Wir verpflichten uns, dem Schutz vor Informationen über Lieferant*innen, Kund*innen und Arbeitnehmer*innen nach dem DSGVO gerecht zu werden. Die Beachtung der Gesetze zu Datenschutz, Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen sind einzuhalten. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren und die Technologie- und Wissensübermittlung haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte der Arbeitnehmer*innen und die Kundeninformationen geschützt sind.

Wir wenden die geltenden Kartellgesetze an, welche den Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kund*- und Lieferant*innen, mit denen Kund*innen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstige Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht zu Konfliktmaterialien stellen wir und unsere Geschäftspartner*innen sicher, dass keine Produkte an uns geliefert werden, die Metalle aus Konflikt- und/ oder Hochrisikogebieten enthalten.

„Unser Grundsatz ist es, jedem Menschen mit Achtung und Respekt zu begegnen.“

II. Umgang mit Mitarbeiter*innen

  • Grundsatz
  • Keine Kinder-/Zwangsarbeit
  • Diskriminierungsverbot
  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Angemessene Vergütung
  • Vereinigungsfreiheit

Unser Grundsatz ist es, jedem Menschen mit Achtung und Respekt zu begegnen. Daher wird keine Form der Diskriminierung, des unfairen oder des übergriffigen Verhaltens toleriert. Gleichbehandlung, Wertschätzung und Respekt gehören zu unserem Selbstverständnis und unserer Führungskultur. Wir schätzen Diversität, fördern die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden und die Chancengleichheit bei der Beschäftigung. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter*inenn hat obersten Stellenwert. Auch von an uns liefernde Unternehmen erwarten wir sowohl die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte als auch für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Sorge zu tragen.

In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Wir und die an uns liefernden Unternehmen halten das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Mindestalter sowie das Übereinkommen über das Verbot und die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ein.

Wir lehnen darüber hinaus jede Form von Zwangsarbeit ab. Wir erwarten ebenso, dass unsere Geschäftskontakte keine Arbeitsleistung nutzen, die unfreiwillig unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen zustande gekommen ist.

In jeglicher Form verbieten und lehnen wir die Ungleichbehandlung in der Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung, sofern diese nicht in den Erfordernissen der Beschäftigung begründet ist.

Bei Ferrum wird großer Wert daraufgelegt, die Missachtung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes, wenn hierdurch die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren entstehen, zu vermeiden.

Nicht akzeptabel sind:

  • offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel
  • das Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen
  • die ungenügende Ausbildung und Unterweisung der Beschäftigten im Unternehmen
  • das Fehlen geeigneter Schutzmaßnahmen, um die Einwirkung durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe zu vermindern bzw. gänzlich zu vermeiden.

Verboten ist zudem das Vorenthalten einer angemessenen Vergütung. Die angemessene Vergütung ist mindestens des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohn anzusetzen und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigungsortes. Eine Ungleichbehandlung durch ungleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit wird ausgeschlossen und deckt sich nicht mit den Ansichten von Ferrum hinsichtlich einer angemessenen Vergütung seiner Mitarbeiter*innen. Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken, respektieren wir. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht der zu Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten eines unabhängigen und freien Zusammenschlusses der Arbeitnehmer*innen zum Zweck von Kollektivverhandlungen einzuräumen. Unsere Arbeitnehmer*innen werden aufgrund einer Gründung, eines Beitritts oder einer Mitgliedschaft in einer solchen Organisation nicht diskriminiert. Arbeitnehmervertretern gewähren wir freien Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kollegen/Kolleginnen, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können.

„Wir verpflichten uns [...] unsere Geschäfte mit Respekt und Bezug auf die endlichen Ressourcen zu führen.“

III. Qualität und Umweltschutz

  • Anforderungen Qualität und Nachhaltigkeit
  • Managementsystem
  • Erhalt der Lebensgrundlagen
  • Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
  • Produktverantwortung

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Anforderungen unserer Kund*innen hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit zu erfüllen und im besten Fall zu übertreffen. Wir verpflichten uns, neben der Einhaltung nationaler Gesetze zum Umwelt- und Klimaschutz, unsere Geschäfte mit Respekt und in Bezug auf die endlichen Ressourcen zu führen. Von unseren Geschäftspartner*innen erwarten wir einen ebenso respektvollen und durchdachten Umgang hinsichtlich dieser wichtigen Thematik. Die Reduzierung von Emissionen und Abfällen sowie Schritte zur Steigerung der Ressourceneffizienz sind wichtige Eckpfeiler bezüglich der stetigen Weiterentwicklung unseres Unternehmens. Die an uns liefernden Firmen erfüllen die allgemein anerkannten und vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen. Produkte bzw. Dienstleistungen müssen die zugesicherte Qualität erfüllen und für die vorgesehene Nutzung sicher sein.

Zur Steuerung von Prozessen und Einhaltung von Gesetzen, unter Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards, haben wir geeignete und zertifizierte Managementsysteme installiert. Dazu gehört ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 und ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Ein weiteres mittelfristiges Ziel unserer Unternehmung ist die Installierung eines Arbeitsschutzmanagements nach ISO 45001, eines Nachhaltigkeitsmanagements auf Basis des Leitfadens nach ISO 26000, den Erhalt eines Unternehmens-Zertifikats des Deutschen Nachhaltigkeitskodex und die Zertifizierung nach IQ- Net SR10.

Jede/r Mitarbeitende bei Ferrum leistet täglich seinen individuellen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen, die sich aus den verschiedenen Managementsystemen ergeben, und trägt somit zum Gesamtkontext des Unternehmens bei.

Diesen Anspruch stellen wir auch an die an uns liefernden Unternehmen und wir erwarten geeignete Managementsysteme, die eine kontinuierliche Verbesserung und die Behebung festgestellter Mängel gewährleisten. Wir nutzen Verfahren und Systeme, die den nachhaltigen Ressourcenverbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen optimieren und schädliche Auswirkungen kontinuierlich verringern bzw. gänzlich vermeiden.

Diesen Anspruch stellen wir, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes, ebenfalls an unser Unternehmensumfeld.

Wir bei Ferrum stellen uns der Herausforderung, sich mit produkt- und umweltbezogenen Aspekten im gesamten Produktlebenszyklus zu befassen und deren Auswirkungen in jeder Phase zu berücksichtigen und stellen diese Anforderung auch an unsere Geschäftspartner*innen. Sicherheitsprogramme zur Steuerung und Aufrechterhaltung der Prozesssicherheit, gemäß der anwendbaren Standards, werden vorausgesetzt. Risikoanalysen und Maßnahmen zur Vorbeugung von Zwischenfällen werden in unserem Unternehmen kontinuierlich, insbesondere bei gefährlichen Anlagen, erstellt und verbessert.

Allgemein verboten ist die Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemissionen oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs bzw. eines übermäßigen Verbrauchs weiterer endlicher Ressourcen um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu sichern.

Bezüglich des Umgangs mit Abfall und gefährlichen Stoffen sind nachfolgende Punkte zu beachten:

  • die nicht umweltgerechte Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen ist verboten (gemäß dem internen Entsorgungskonzept für Gewerbeabfall)
  • alle grundsätzlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln laut Betriebsanweisung für den Umgang mit Gefahrstoffen sind einzuhalten und zu beachten
  • die Kennzeichnung aller Abfall- und Gefahrstoffbehälter nach der GHS-Reach-Verordnung und der Gefahrgutverordnung (GGVS/ADR) ist vorgeschrieben.

An die Qualität unserer Dienstleistungen und der von uns genutzten Produkte, stellen wir höchste Ansprüche. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartner*innen, dass relevante Produktinformationen, insbesondere zur Zusammensetzung, zur Nutzung, Weiterverarbeitung und Entsorgung, vor der Lieferung und Leistung weitergegeben werden, um die Dokumentation und Erfüllung der Gesetze zu gewährleisten.

„Die Umsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung setzt eine offene und respektvolle Kommunikation voraus.“

IV. Umsetzung

  • Beschwerdesystem/Hinweisgeberschutzgesetz

Wir verfolgen, im Interesse eines offenen Dialoges zur Schaffung von Transparenz und respektvoller Kommunikation, die Devise, dass alle Interessensgruppen von Ferrum, unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und des wirksamen Schutzes vor Benachteiligungen, über mögliches unrechtmäßiges Verhalten informieren können.

Dieses Vorgehen sichert die Einhaltung unseres Kodex und trägt dazu bei, langfristige Verbesserungen in unserem täglichen unternehmerischen Handeln zu gewährleisten.

Die Umsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung setzt eine offene und respektvolle Kommunikation voraus. Wir sind uns bewusst, dass eine nachhaltige Wertschöpfung nur gemeinsam zu erreichen ist, wenn alle daran beteiligten Personen und Geschäftspartner*innen sorgsam und pflichtbewusst in ihren jeweiligen Prozessen agieren. Dementsprechend erwarten wir von un- seren Kund*- und Lieferant*innen ihre Bereitschaft, diesen Kodex für ihre Wertschöpfung zu kommunizieren und einzuhalten. Die an uns liefernden Firmen können ihren eigenen Verhaltenskodex mit den in diesem Kodex aufgeführten Grundsätzen anwenden. Die genannten Mindestanforderungen müssen den Mitarbeitenden und Geschäftspartner*innen zur Verfügung stehen und auf die Einhaltung muss bestanden werden. Die kontinuierliche Verbesserung mit Hilfe eines Managementsystems ist anzustreben. Wir erwarten, dass von unseren Geschäftspartner*innen festgestellte Verstöße umgehend abgestellt und daraus ableitbare Verbesserungseinschätzungen geprüft werden.

Wir behalten uns vor, die Umsetzung und Einhaltung des Kodex durch Selbstauskünfte, Audits, Zertifikate oder Stellungnahmen zu überprüfen. Vertragsverletzungen werden wir in jedem Einzelfall rechtlich bewerten und im gemeinsamen Dialog eine Lösung suchen.